Anfragen, Anträge der Gemeinderatsfraktion der SPD


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Anträge zur Verkehrsplanung vom 03. August 2009

Der Gemeinderat möge beschließen 1. der Verkehrsplaner wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie über die Realisierungschancen einer Nordumfahrung um den Hohen Asperg mit Anbindung bis zur Markgröninger Straße zu erstellen. Die Umfahrung soll auf Asperger Gemarkung führen, den Verkehr in Richtung Tamm und Markgröningen entlasten und nahe liegende Wohngebiete durch Untertunnelung schützen. Die Planung wird in den Flächennutzungsplan 2025 aufgenommen. Die erforderlichen Kosten für die Machbarkeitsstudie werden im Haushalt 2010 eingestellt. Begründung: Der Gemeinderat hat 2003 grundsätzlich beschlossen, als Fortsetzung der Ostumfahrung langfristig eine Nordumfahrung vorzusehen. Dieser Beschluss ist weiterhin gültig. Die Weiterplanung sollte dann erfolgen, wenn die Verkehrslage sich durch die Neubebauung der Neue Mitte eingependelt hat. Dies ist jetzt der Fall. Der Verkehr ist durch die „Neue Mitte“ allerdings nicht wie erhofft zurückgegangen und die Verkehrsdichte ist insgesamt nach wie vor unerträglich hoch. Die Ansätze zur Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens in Asperg sind in der Fortschreibung 2009 zum Verkehrsentwicklungsplan nicht ausreichend. Die Empörung und Kritik in der letzten Bürgerversammlung hat deutlich gemacht, dass die Maßnahmenvorschläge nicht durchgreifend wirksam sind und akuter Handlungs- bedarf besteht. Die Geduld der Bürgerschaft ist überstrapaziert. Innerörtliche Verkehrsmaßnahmen allein reichen nicht aus um eine Reduzierung des Verkehrs zu erreichen. Der Verkehr muss daher umgeleitet werden. 2. Die Verwaltung prüft, welche aktiven Schallschutzmaßahmen ergriffen werden können, um die prognostizierte Lärmbelastung der Ostumfahrung in der Eglosheimer Straße und im Wohngebiet Grafenbühl zu reduzieren. Daher muss untersucht werden: a) inwieweit das Wohngebiet Grafenbühl durch den aufkommenden Straßenlärm beeinträchtigt ist und deshalb aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind b) ob unter Zurückstellung städtebaulicher Gesichtspunkte eine Lärmschutzmauer an der Eglosheimer Straße von Gebäude Nr. 116 bis Gebäude Nr. 106 möglich ist oder alternativ c) eine Verschwenkung der Eglosheimer Straße von dem geplanten Kreisverkehr weg vom Wohngebiet über die Gewerbegrundstücke und das Industriegleis hin bis zur Alleenstraße fortgesetzt werden kann mit Anbindung an die Streicherkreuzung. Die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten sind im Haushalt 2010/2011 und als förderfähige Kosten zur Gesamtmaßnahme beim Regierungspräsidium zu beantragen. Begründung: Der prognostizierte zusätzliche Verkehrsbelastung wird sich durch die Ostumfahrung an dieser Einmündung am künftigen Kreisverkehr bis zur Streicher-kreuzung verdoppeln und damit auch der Lärm. Im Verkehrsgutachten ist nicht geprüft worden, ob sich dadurch der zusätzlicher Lärm zu dem schon vorhandenen im Grafenbühl ausbreiten wird und deshalb auch Lärmschutzmaßnahmen für dieses Stadtquartier ergriffen werden müssten. Daher sind nachträglich auch hier Messungen bzw. Untersuchungen durchzuführen. Im Verkehrsgutachten sind für die betroffenen Bürger an der Eglosheimer Straße keine aktiven, sondern nur passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Diese sind nicht ausreichend und müssen durch zusätzlichen aktiven Lärmschutz optimiert werden. Dieser würde durch die Fortführung der geplanten Lärmschutz-wand erreicht werden können. Alternativ wäre zu prüfen, ob diese Lärmbelastung nicht auch durch eine Verschwenkung bzw. Weiterführung des Straßenverlaufs über das Industriegleis weg vom Wohngebiet erreicht werden. Die Kritik in der Bürgerversammlung und die Unterschriftenaktion der betroffenen Anlieger ist berechtigt und daher ist die Anbindung der Ostumfahrung an die Eglosheimer Straße nicht ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zumutbar. 3. a) Die Bahnhofstraße wird von der Badstaße aus in Richtung Bahnhof als Einbahnstraße geführt und in der Gegenrichtung wird die Lehenstraße von der Karlstraße bis zur Königstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. In beiden Straßen wird ein Radweg durch einen farbigen Angebotsstreifen markiert. Alternativ: 3. b) Die Lehenstraße wird verkehrsberuhigt durch Engstellen und Einrichtung einer unechten Einbahnregelung auf der Teilstrecke Augustenstraße bis Karlstraße. Für Radfahrer wird der Radweg in der Lehenstraße durch einen farbigen Angebots-streifen markiert. Die Durchfahrt für Schwerverkehr wird verboten. Die dafür entstehenden Kosten sind im Haushalt 2010 einzustellen. Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan 2009 sind nicht wirksam genug. Hier ist nur eine quartiersübergreifende Lösung sinnvoll, die eine beliebige Befahrung der Straßen einschränkt und eine Durchfahrung durch richtungsbeschränkende Regelungen unattraktiv macht. Die Durchfahrt muss daher durch Engstellen und Änderung bzw. Umleitung der Verkehrsführung über andere Straßen unattraktiv werden. Der Radweg wird durch die Spurmarkierung sicherer, insbesondere für die Schüler.