Ob die SPD in eine Regierung mit CDU und CSU eintritt, entscheiden die Mitglieder. Jedes Parteimitglied kann im Rahmen des Mitgliedervotums mitentscheiden.
1. Wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich verlaufen sind:
- Parteiführung stellt den Koalitionsvertrag vor.
- Allen Mitgliedern wird der Koalitionsvertrag auf SPD.de zugänglich gemacht.
- Ein Vorwärts-Extra mit dem Vertragstext wird an alle Mitglieder verschickt.
- Die Abstimmungsunterlagen werden an alle Mitglieder per Post versandt.
2. Wer kann abstimmen?
Das Mitgliedervotum wird für Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland als reine Briefabstimmung durchgeführt. Das heißt: Jedes einzelne Mitglied bekommt seine persönlichen Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den Vorwärts zugeschickt.
Wichtig: Zurückgesandte Abstimmungsunterlagen ohne unterschriebene eidesstattliche Erklärung sind ungültig.
3. Regelungen:
Abstimmen dürfen alle Mitglieder, die bis zum 06. Februar, 18 Uhr, als Mitglied in die SPD aufgenommen und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert wurden.
4. Gültigkeit:
Das Mitgliedervotum ist verbindlich, wenn 20 % der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Das heißt: Jede abgegebene Stimme ist wichtig!