Das SPD Mitgliedervotum kommt

Veröffentlicht am 30.01.2018 in Aktuelles

Ob die SPD in eine Regierung mit CDU und CSU eintritt, entscheiden die Mitglieder. Jedes Parteimitglied kann im Rahmen des Mitgliedervotums mitentscheiden.

1. Wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich verlaufen sind:
- Parteiführung stellt den Koalitionsvertrag vor.
- Allen Mitgliedern wird der Koalitionsvertrag auf SPD.de zugänglich gemacht.
- Ein Vorwärts-Extra mit dem Vertragstext wird an alle Mitglieder verschickt.
- Die Abstimmungsunterlagen werden an alle Mitglieder per Post versandt.
 

2. Wer kann abstimmen?
Das Mitgliedervotum wird für Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland als reine Briefabstimmung durchgeführt. Das heißt: Jedes einzelne Mitglied bekommt seine persönlichen Abstimmungsunterlagen an die gleiche Adresse wie den Vorwärts zugeschickt.
Wichtig: Zurückgesandte Abstimmungsunterlagen ohne unterschriebene eidesstattliche Erklärung sind ungültig.
 

3. Regelungen:
Abstimmen dürfen alle Mitglieder, die bis zum 06. Februar, 18 Uhr, als Mitglied in die SPD aufgenommen und in der Mitgliederverwaltung (MAVIS II) als Mitglied registriert wurden.
 

4. Gültigkeit:
Das Mitgliedervotum ist verbindlich, wenn 20 % der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Das heißt: Jede abgegebene Stimme ist wichtig!