In der örtlichen Presse war es bereits zu lesen: Das Bundesverkehrsministerium hat der Lärmschutz-Aktionsgemeinschaft (Ag-A81) geantwortet, und die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen erläutert.
In der örtlichen Presse war es bereits zu lesen: Das Bundesverkehrsministerium hat der Lärmschutz-Aktionsgemeinschaft (Ag-A81) geantwortet, und die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen erläutert.
Nun ist das Schreiben schon einige Wochen alt – die SPD hatte Anfang November im Blättle darüber berichtet. In der Zwischenzeit haben mehrere Fachexperten das Schreiben bewertet: Ihrer Einschätzung nach besteht Anspruch auf Lärmschutz, weil die Freigabe der Standspur mit baulichen Maßnahmen verbunden ist. Leider gibt es vom Regierungspräsidium immer noch keine Stellungnahme zum Schreiben des Bundesverkehrsministeriums. Der zuständige Sachgebietsleiter will sich aber Anfang nächsten Jahres mit der Ag-A81 treffen.