Antrag - Zur Erhebung der Kindergartengebühren ab dem Kalenderjahr 2014

Veröffentlicht am 12.03.2014 in Gemeinderatsfraktion

Der Gemeinderat möge beschließen:

die Kindergartengebühren werden ab 2014 entsprechend dem Einkommen der Eltern und Familien erhoben.

Begründung:

 

Seither werden in Asperg die Beiträge einheitlich erhoben, egal, ob das Kind aus einkommensstarken oder einkommensschwachen Familien kommt. Dies ist aus unserer Sicht nicht sozial gerecht und widerspricht dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen sollen wie schwache. Aus diesem Solidaritätsgedanken heraus ergibt sich, dass die Gebühren für die Kinderbetreuung sozial gerecht erhoben werden sollen.

 

In unserer Nachbarkommune Markgröningen wurde die Erhebung der einkommensabhängigen Kindergartengebühren vor 14 Jahren eingeführt, funktioniert reibungslos und wird von der Verwaltung und allen Fraktionen mitgetragen.

 

Die Einkommensverhältnisse in Asperg und Markgröningen sind vergleichbar und unterscheiden sich nur unwesentlich.

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Daher ist unser Antrag an die Gebührenordnung von Markgröningen angelehnt (s. Anlage). Danach soll nach wie vor ein Regelbeitrag erhoben werden. Bei höherem Einkommen wird dieser nach Maßgabe der Zahlen wie in Anlage 1 dargestellt angehoben, bei nachgewiesenem niedrigerem Einkommen abgesenkt. Die seitherig geltenden Gebührenermäßigungen für Geschwister werden beibehalten.

 

Die Entrichtung der Beiträge über dem Regelbeitrag wird auf Basis der Selbstveranlagung durchgeführt. Die Stadtverwaltung prüft dies in Stichproben. Bei Verstößen werden Gebühren nacherhoben.

Die Erhebung der Beiträge sollte dem seitherigen Gebührenrahmen entsprechen, so dass der Deckungsgrad gehalten wird. In Markgröningen funktioniert dies, hier entspricht heute der Deckungsgrad bei einkommensabhängigen Gebühren annähernd dem in Asperg.

Hubert Kohl, Markus Furtwängler (Stadträte)