Was machen Verkehrsbehörden, wenn Bürger sich über Verkehrslärm beschweren?
Man ordnet erst einmal eine Verkehrszählung an. Das kostet nicht viel. Die Behörde demonstriert Tatkraft. Und bis die Ergebnisse vorliegen, hat der Protest ja vielleicht schon wieder nachgelassen!
Jetzt will das Regierungspräsidium Stuttgart also ab März den Verkehr auf der A81 zählen, um so die Lärmbelastung der angrenzenden Gemeinden zu ermitteln. Das Dumme ist nur: Ob Lärmschutz kommt, hängt nicht etwa davon ab, wie laut es ist. Es hängt allein davon ab, ob durch die Freigabe der Standspur eine zusätzliche Lärmbelastung entstanden ist oder nicht. Und diese zusätzliche Lärmbelastung muss dann auch groß genug sein, um Lärmschutzmaßnahmen zu rechtfertigen. Da man aber kaum hören kann, ob auf der Autobahn ein paar tausend Autos mehr oder weniger fahren, wird das Regierungspräsidium feststellen, dass die geltenden Grenzwerte – leider, leider – nicht überschritten wurden.
Müssen wir uns diese Augenwischerei gefallen lassen? Die SPD wird darauf drängen, dass anhand der tatsächlichen Lärmbelastung über Lärmschutzmaßnahmen entschieden wird. Und nicht anhand irgendwelcher fiktiven Rechengrößen.