Wer nun verantwortlich ist und dem tatenlos monatelang zugeschaut hat, werden wohl wieder die Gerichte klären müssen. Die Stadt als Eigentümer ist genau so betroffen und verantwortlich wie die beteiligte Abbruch-Firma und der Insolvenzverwalter. Die Stadt hat sich aber im Kaufvertrag selbst verpflichtet, die Altlasten zu entsorgen. Diese Selbstverpflichtung wird nun bei der Abgrenzung der jeweiligen Verantwortung, wer was zu tun hat, eine bedeutende Rolle spielen. Wir hoffen im weiteren Verfahren, dass das beauftragte Ingenieurbüro seine Arbeit gut macht.
Infostände zur Kommunal- und Europawahl 2024
Wochenmarkt, Neue Mitte
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