Nochmals zum Thema Hutwiesen

Veröffentlicht am 28.05.2012 in Gemeindenachrichten

Wir SPD-Gemeinderäte haben ausführlich in der vorvergangenen Woche hierzu Stellung bezogen. Die Artikel der Verwaltung und der CDU im letzten Amtsblatt und der Bericht der LKZ vom 25.5.12 verlangen allerdings noch folgende Klarstellungen:

1. Am 24.4.12 haben neben den genannten Personen auch jeweils ein CDU-Mann und ein Grüner gegen das Projekt gestimmt bzw. sich enthalten.

2. Wir verweisen darauf, dass es nach § 21 der Gemeindeordnung ein legitimes Recht ist, sich als Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung zu wehren. Außerdem haben wir das Recht auf freie Meinungsäußerung im Grundgesetz verankert. Die neue Landesregierung hat sich mehr Bürgerbeteiligung auf die Fahne geschrieben. Wir sollten es nun nicht beklagen, wenn sich die Bürger beteiligen.

3. Den Bürgern, die nunmehr einen Bürgerentscheid herbeiführen wollen, wird Polemik vorgeworfen. Dies ist zurückzuweisen. Die Argumente wurden und werden in aller Sachlichkeit ausgetauscht. Schärfe bringt der ins Spiel, der anderen Polemik vorwirft.

4. Um eine sachliche Diskussion fortzuführen, sind einige Anmerkungen zur Stellungnahme in den AN vom 24.5.32012 zu ergänzen:
Fakt ist, dass nur ca. 80 neue Plätze geschaffen werden und nicht mehr, denn die 3 Gruppen für 3-6 Jährige aus dem Schiller-Kindergarten, der geschlossen werden soll, müssten ja in den Hutwiesen übernommen werden. Ist es da nicht besser, auf dem Schillerkindergarten-Grundstück ein Kinderhaus zu errichten - und zwar durch Abbruch und Neubau. Die insgesamt 8 Gruppen dort würden sich dann wie folgt zusammensetzen: 5 Kleinkindgruppen mit jeweils 12 Plätzen, 3 Gruppen aus dem alten Schillerkindergarten und 1 neue Gruppe für 3-6Jährige, jeweils mit 20 Plätzen. Als Ausweichquartier für die Dauer der Bauzeit könnte das Gebäude der ehem. Bücherei in der Badstraße eingerichtet werden. Und als Außenspielfläche könnte der benachbarte öffentliche Spielplatz in der Lehenstraße genutzt werden.

Die Bedenken, dass ein Zuschuss von 720.000 € wegfallen könnte sind nicht begründet, da ein Neubau in der verfügbaren Zeit bis zum 31.12. 2013 auch auf dem Grundstück der Schillerkindergartens gebaut werden könnte. Und im Übrigen sind die Vorgaben des Kommunalen Verbandes für Jugend und Soziales nur „Empfehlungen“ und kein Gesetz des Landes. Dies können Interessierte auch im Internet unter „KVJS“ nachlesen. Und um den einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz abzuwenden, können Räume auch angemietet werden, es muss nicht immer neu gebaut werden!