Der Vorstand des SPD-Ortsvereins beschäftigte sich auf der vergangenen Vorstandssitzung mit der geplante BAföG-Reform, die nach Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag beraten wurde: „Die neue Bundesregierung hat durch die Einbringung dieser Reform bewiesen, dass sie es ernst meint mit einem Jahrzehnt der Bildungschancen. Durch die Ausweitung der Freibeträge bekommen mehr Menschen, die wenig Geld haben, unbürokratische, echte Erleichterungen. Studierende, Schülerinnen und Schüler erhalten Hilfe bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Das sind massive Investitionen in Bildungsgerechtigkeit, die direkt dort ankommen, wo sie gebraucht werden!“ so der Asperger SPD-Pressesprecher und Schulleiter Jörg Fröscher. Als Leiter der Verhandlungsgruppe „Bildung und Chancen für Alle“ hatte der baden-württembergische Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch die bildungspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mitverhandelt.
„Ich bin stolz darauf, dass wir als SPD diese wichtige Investition in mehr Bildungsgerechtigkeit aus dem Koalitionsvertrag so schnell umsetzen“, freute sich die Co-Vorsitzende der SPD Asperg, Nicole Furtwängler. Der SPD-Wahlkreisabgeordnete Macit Karaahmetoglu berichtete aus der Fraktion, dass „mit der starken Ausweitung der Anspruchsberechtigten wieder mehr junge Menschen gefördert und ihnen die freie Wahl über ihren beruflichen Werdegang ermöglicht wird. Das sind zu Beginn der neuen Legislatur wichtige Signale, um der Abwärtsspirale im BAföG entschlossen entgegenzuwirken. Klar ist aber auch, dass weitere strukturelle Reformen folgen müssen. Als SPD-Fraktion sind uns hier insbesondere die Absenkung des Darlehensanteils und die Anpassung der Förderhöchstdauer weitere wichtige Anliegen."
Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent. Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt. Damit wächst der Förderhöchstbetrag auf 931 Euro. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Winter-semester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres.