SPD-Ortsverein Asperg

A81: CDU-Umweltministerin blockiert Lärmschutzverbesserung

Veröffentlicht am 28.04.2010 in Landespolitik

Bei der Erweiterung von Autobahnen wird mit zweierlei Maß gemessen:

Erhält eine Autobahn eine zusätzliche Fahrspur, dann gelten für den Lärmschutz die Grenzwerte von 59 dB am Tag und 49 dB in der Nacht. Wird hingegen – wie auf der A81 – eine Standspur temporär freigegeben, dann sind Lärmwerte von 70 dB am Tag und 60 dB in der Nacht zulässig.

Guter Lärm - schlechter Lärm?
Sachlich lassen sich die unterschiedlichen Grenzwerte nicht rechtfertigen. Für die Anwohner ist es schließlich egal, ob der Lärm von einer neuen Fahrspur oder von einer freigegebenen Standspur herrührt. Die SPD Asperg hat deshalb den SPD-Landtagsabgeordneten Claus Schmiedel gebeten, die Möglichkeiten für einen besseren Lärmschutz an der A81 auszuloten.

Claus Schmiedel contra Tanja Gönner
Claus Schmiedel ist auch gleich aktiv geworden. Seine Forderung an die Landesregierung: Sie soll im Bundesrat eine Initiative einbringen, mit der der Bund aufgefordert wird, die Freigabe einer Standspur wie den Bau einer zusätzlichen Fahrspur zu behandeln. Für beide sollten die gleichen Grenzwerte gelten. Die Antwort von Umweltministerin Tanja Gönner kam prompt: Eine freigegebene Standspur sei etwas anderes als eine neue Fahrspur, und damit könnten auch nicht die gleichen Grenzwerte gelten.

Schön für die Ministerin - schlecht für die Anwohner
Mit der feinsäuberlichen Unterscheidung in guten und schlechten Lärm hat Umweltministerin Gönner sich elegant aus der Affäre gezogen: Sie kann sich beim Lärmschutz auf bestehende Bundesgesetze berufen. Und wenn diese ungerecht sind, dann haben die Anwohner halt Pech gehabt.
 

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